Unser Hygienekonzept
+++wichtig+++
Hygienekonzept zur Durchführung der Fotobörse Gladbeck am 13. November 2021 im Innovationszentrum Wiesenbusch
Maßnahmen und Verhaltensregeln zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus:
Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, haben wir ein Hygienekonzept entwickelt, welches wir auf Grundlage der CoronaSchVO NRW in der jeweils gültigen Fassung angemessen umsetzen.
Grundvoraussetzung für den Aufenthalt im Innovationszentrum Wiesenbusch ist die Einhaltung der jeweils geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregelungen.
Eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2 oder KN95/N95) besteht beim Zutritt in das Gebäude sowie der Bewegung innerhalb des Gebäudes (z. B. beim Aufsuchen der sanitären Anlagen, wo die Mindestabstände zu anderen Personen nicht immer sicher eingehalten werden können). Ein Mundschutz wird nicht durch den Veranstalter Fotobörsenverein Gladbeck zur Verfügung gestellt.
Sollte bei Betreten des Gebäudes keine Maske vorhanden sein, so ist der Veranstalter berechtigt und verpflichtet, den Zutritt zum Gebäude und die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern.
Der Sicherheitsabstand von 1,5 m ist im gesamten Gebäude einzuhalten.
Die Räumlichkeiten werden innerhalb der Veranstaltung gelüftet, Tische werden gereinigt und desinfiziert. Müllbehälter werden geleert.
Häufig genutzte Flächen, wie insbesondere Türklinken und Griffe, Lichtschalter, Handläufe an Treppen, Toiletten werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
Händedesinfektionsmittel steht am Empfang, auf den Tischen, sowie in den sanitären Einrichtungen zur Verfügung.
In geschlossenen Räumen gilt verpflichtend die 3G-Regel:
Ist der/die Teilnehmer*in vollständig geimpft?
Es ist ein Impfnachweis auf Papier oder in elektronischer Form vorzulegen. Die letzte erforderliche Einzelimpfung muss mehr als 14 Tage zurückliegen.
oder
Ist der/die Teilnehmer*in getestet?
Es ist der Nachweis über ein negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests (nicht Selbsttest!) oder PCR-Tests zu erbringen.
oder
Ist der/die Teilnehmer*in genesen?
Es ist ein offizieller Genesenen-Nachweis, der nicht länger als sechs Monate zurückliegt, vorzulegen.
Der jeweilige Nachweis ist zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument vor Börsenbeginn/Eintritt vorzulegen. Wer das digitale COVID-Zertifikat der EU auf seinen Handy nutzt, zeigt dieses bitte vor für die Überprüfung mit der CovPassCheck-App.
Sollte es aus ärztlich attestierten Gründen nicht möglich sein, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, ist dies im Einzelfall vorher mitzuteilen und nachzuweisen.
Bei Krankheitszeichen (z. B. Atemnot, Fieber, Halsschmerzen, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder des Geschmackssinns) oder bei Kontakt mit einer Person mit festgestellter Covid-19 Erkrankung bzw. bei Kontakt mit einer Person mit Verdacht auf Covid-19 Erkrankung sind Aussteller und Besucher aufgefordert, die Fotobörse Gladbeck nicht aufzusuchen.
Sollten Teilnehmer*innen während des Aufenthalts im Innovationszentrum Gladbeck plötzliche Krankheitssymptome wahrnehmen, sind diese aufgefordert, sich umgehend bei den Veranstalter im Kassenbereich abzumelden und das Gebäude zu verlassen.
In den gesamten Räumlichkeiten wird mehrfach während der Veranstaltung eine Stoßlüftung bzw. auch Querlüftung durchgeführt.
Das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute (Mund, Augen und Nase), sollte nicht mit den Händen berührt werden. Bitte verzichten Sie auf Umarmungen und Händeschütteln.
Bitte achten Sie auf eine gründliche Handhygiene: Händewaschen mit Seife für 20 - 30 Sekunden und Desinfektion der Hände.
Bitte beachten Sie die Husten- und Nies-Etikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Halten Sie beim Husten oder Niesen bitte größtmöglichen Abstand zu anderen Personen.